ABBRUCH – RÜCKBAU
Unter Abbruch ist jede Tätigkeit, bei der Bauabfälle anfallen, zu verstehen, dazu gehören auch Teilabbruch, Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen. Von Rückbau spricht man bei der Abtragung von Bauwerken und deren Wiederverwertung – also vom fachgerechten Abbruch von Gebäuden, die Trennung und Entsorgung von Baurestmassen bzw. die Zuführung dieser in die Kreislaufwirtschaft.













